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Veranstaltungsreihe Sommersemester 2024

Liebe Interessierte,

im Folgenden findet ihr die Termine für die Veranstaltungsreihe im kommenden Sommersemester. Jede*r ist willkommen. Wir bitten Personen, die ein Zertifikat erwerben möchten und im Wintersemester noch nicht angemeldet waren, sich über das Kontaktformular (hier) anzumelden.

1. Das Recht des Familiennachzugs

  • Datum: Dienstag, 14.05.2024
  • Uhrzeit: 18-20 Uhr
  • Dozent: StA Steffen Schmidt
  • Ort: Raum 117, Europa-Institut, Universität des Saarlandes

2. Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren

  • Datum: Montag, 27.05.2024
  • Uhrzeit: 16-18 Uhr
  • Dozentin: RAin Claire Deery
  • Ort: Online über Zoom (Link folgt)

3. Asylbewerberleistungsgesetz 

  • Datum: Mittwoch, 12.06.2024
  • Uhrzeit: 16-18 Uhr
  • Dozent: Prof. Dr. Thomas Klein
  • Ort: Raum 117, Europa-Institut, Universität des Saarlandes

4. Praktische Falllösung & Beratungsworkshop

  • Datum und Uhrzeit: N.N.
  • DozentInnen: BeraterInnen der RLCS
  • Ort: Raum 117, Europa-Institut, Universität des Saarlandes

Veranstaltungsreihe Wintersemester 2023/24

Liebe Interessierte,

Zum Wintersemester 2023/24 beginnt ein neuer Ausbildungszyklus der Refugee Law Clinic Saarbrücken. Die Veranstaltungsreihe steht allen Interessierten offen und richtet sich ausdrücklich nicht nur an Jurastudierende. Im Rahmen der Ausbildung werden die Grundzüge des Asyl- und Migrationsrechts vermittelt, die bei Interesse auch dazu befähigen sollen, nach Ende der Ausbildung als ehrenamtliche studentische RechtsberaterIn tätig zu sein. Nach Besuch der Veranstaltungsreihe in zwei aufeinander folgenden Semestern erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme. Daher wird um eine vorherige Anmeldung über das Kontaktformular  (hier) gebeten.

1. Einführungswochenende

  • 17.11.2023, ab 16 Uhr: Vorstellung des Vereins und Grundbezüge des Aufenthaltsrechts
  • 18.11.2023, 10-15 Uhr: Einführung in das Asylverfahren und Grundlagen der Einbürgerung und des Staatsangehörigkeitsrecht
  • DozentInnen: Mitglieder der RLCS
  • Ort: Raum 117, Europa-Institut, Universität des Saarlandes

2. Asylverwaltungsrecht

  • Datum: 30.11.2023
  • Uhrzeit: 18 – 20 Uhr
  • Dozent: StA Steffen Schmidt
  • Ort: Raum 117, Europa-Institut, Universität des Saarlandes

3. Alternativen zum gescheiterten Asylverfahren

4. Wegen in den dauerhaften Aufenthalt

  • Datum: 09.01.2024
  • Uhrzeit: 16 – 18 Uhr
  • Dozentin: RAin Sabine Aalbers
  • Ort: Raum 117, Europa-Institut, Universität des Saarlandes

5. Richterliche Praxis im Asylverfahren

  • Datum: 17. Januar 2024
  • Uhrzeit: 16 – 18 Uhr
  • Dozentin: RiVG Renate Trenz
  • Ort: Raum 117, Europa-Institut, Universität des Saarlandes

Veranstaltungsreihe Sommersemester 2023

Liebe Interessierte,

die Termine für die Veranstaltungsreihe im kommenden Sommersemester stehen nun fest. Jede*r ist willkommen. Wir bitten Personen, die ein Zertifikat erwerben möchten und im Wintersemester noch nicht angemeldet waren, sich über das Kontaktformular (hier) anzumelden.

1. Das Recht des Familiennachzugs

  • Datum: 27.04.20223
  • Uhrzeit: 18 Uhr
  • Dozent: StA Steffen Schmidt
  • Ort: Raum 117, Europa-Institut, Universität des Saarlandes

2. Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren

3. Praktische Falllösung im Aufenthaltsrecht

  • Datum: 25.05.2023
  • Uhrzeit: 16 – 18 Uhr
  • Dozent: Dipl.-Jur. Moritz Schneider
  • Ort: Raum 117, Europa-Institut, Universität des Saarlandes

4. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser: Zur Bewertung menschenrechtswidriger Push-backs in Dublin-Verfahren

(eine Veranstaltung der RLC-Hannover)

  • Datum: 13.06.2023
  • Uhrzeit: 18 – 20 Uhr
  • Dozentin: RIVG  Carolin Dörr
  • Ort: Digital
    • Die angemeldeten TeilnehmerInnen erhalten den Link rechtzeitig per E-Mail
    • Weitere InteressentInnen wenden sich bitte an ausbildung@rlcsaar.de

5. Beratungsworkshop

  • Datum: 01.07.2023
  • Uhrzeit: 10 bis 13 Uhr
  • DozentInnen: BeraterInnen der RLCS
  • Ort: Raum 117, Europa-Institut, Universität des Saarlandes

Beratungstermine

Persönliche Beratungstermine finden in der Regel zweimal monatlich im DAJC in der Saarbrücker Innenstadt (Johannisstraße 13, 66111 Saarbrücken) statt.
Eine vorherige Anmeldung an orga@dajc.de ist erforderlich.
Eine Anmeldung beim DAJC ist auch telefonisch möglich: 0176/84643909.

Stellungnahme

Streit um die Einbürgerung syrischer Flüchtlinge

Zur Zeit wird im Saarland über die Einbürgerung syrischer Flüchtlinge gestritten. Auch wir als Refugee Law Clinic Saarbrücken haben uns zu dieser Diskussion in einem Beitrag der Saarbrücker Zeitung, in einem Fernsehbeitrag des Saarländischen Rundfunks und mit einem Dossier, mit einer ausführlichen rechtlichen Einordnung, zu Wort gemeldet.

Viele Menschen, die in den letzten Jahren aus Syrien geflohen sind und sich eine neue sichere Heimat im Saarland aufbauen konnten, beschäftigt momentan die Einbürgerungspraxis der saarländischen Behörden und das Vorgehen des saarländischen Innenministeriums.

Dieses verlangt für die Einbürgerung einen gültigen syrischen Reisepass, um die Identität der jeweiligen Antragsteller festzustellen. Bei vielen Syrerinnen und Syrern ist der syrische Pass jedoch zwischenzeitlich abgelaufen. Das bedeutet für Betroffene, dass ein Besuch der syrischen Botschaft in Berlin und die Erneuerung des syrischen Passes erforderlich ist.

Viele der Betroffenen haben den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention inne und gelten somit als individuell vom syrischen Staat verfolgt. Für diese Menschen ist ein Besuch der syrischen Botschaft nicht nur psychisch belastend – es besteht die nicht unbegründete Angst vor Verfolgung sich noch im Heimatland befindlicher Angehöriger und Freunde – sondern auch finanziell eine Bürde – ein syrischer Pass kostet nach unserem Kenntnisstand zwischen 400 und 800 Euro und ist somit einer der teuersten Pässe der Welt. Viele Syrerinnen und Syrer weigern sich deshalb die syrische Botschaft aufzusuchen und mit der Bezahlung des Passes Assads Regime im Wege von Devisen indirekt zu unterstützen – ein Regime, vor welchem sie vor einigen Jahren selbst flohen.

Unstreitig ist die Klärung der Identitäts- und Staatsangehörigkeit eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Nichtsdestotrotz sind wir der Überzeugung, dass die Identität nicht ausschließlich mithilfe eines gültigen Nationalpasses nachgewiesen werden kann, sondern auch andere Dokumente und Tatsachen dafür herangezogen werden können und müssen. Betroffene Syrerinnen und Syrer haben bereits sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ erbracht und fühlen sich vom Innenministerium des Saarlandes im Stich gelassen und enttäuscht.

Weitergehende Links: