Ausbildung

Um eine qualifizierte Beratung im Asyl- und Migrationsrecht gewährleisten zu können, bedarf es einer qualifizierten Ausbildung. Die Ausbildung umfasst sowohl einen theoretischen Teil („Grundlagen des Asyl- und Ausländerrechts“ z.B. in Form einer Ringvorlesung) als auch einen sich daran anschließenden praktischen Teil (Hospitation und Praktika in hiesigen Einrichtungen, Coachings von erfahrenen Praktikern etc.).

Das aktuelle Ausbildungsprogramm umfasst zwei Semester und beginnt mit dem Wintersemester 2020/21. Der Quereinstieg ist dabei auch im Sommersemester 2021 möglich.

Die anschließende Mitarbeit in einem Beraterteam ist keine Voraussetzung für die Teilnahme aber ausdrücklich erwünscht.