Stellungnahme

Streit um die Einbürgerung syrischer Flüchtlinge

Zur Zeit wird im Saarland über die Einbürgerung syrischer Flüchtlinge gestritten. Auch wir als Refugee Law Clinic Saarbrücken haben uns zu dieser Diskussion in einem Beitrag der Saarbrücker Zeitung, in einem Fernsehbeitrag des Saarländischen Rundfunks und mit einem Dossier, mit einer ausführlichen rechtlichen Einordnung, zu Wort gemeldet.

Viele Menschen, die in den letzten Jahren aus Syrien geflohen sind und sich eine neue sichere Heimat im Saarland aufbauen konnten, beschäftigt momentan die Einbürgerungspraxis der saarländischen Behörden und das Vorgehen des saarländischen Innenministeriums.

Dieses verlangt für die Einbürgerung einen gültigen syrischen Reisepass, um die Identität der jeweiligen Antragsteller festzustellen. Bei vielen Syrerinnen und Syrern ist der syrische Pass jedoch zwischenzeitlich abgelaufen. Das bedeutet für Betroffene, dass ein Besuch der syrischen Botschaft in Berlin und die Erneuerung des syrischen Passes erforderlich ist.

Viele der Betroffenen haben den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention inne und gelten somit als individuell vom syrischen Staat verfolgt. Für diese Menschen ist ein Besuch der syrischen Botschaft nicht nur psychisch belastend – es besteht die nicht unbegründete Angst vor Verfolgung sich noch im Heimatland befindlicher Angehöriger und Freunde – sondern auch finanziell eine Bürde – ein syrischer Pass kostet nach unserem Kenntnisstand zwischen 400 und 800 Euro und ist somit einer der teuersten Pässe der Welt. Viele Syrerinnen und Syrer weigern sich deshalb die syrische Botschaft aufzusuchen und mit der Bezahlung des Passes Assads Regime im Wege von Devisen indirekt zu unterstützen – ein Regime, vor welchem sie vor einigen Jahren selbst flohen.

Unstreitig ist die Klärung der Identitäts- und Staatsangehörigkeit eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Nichtsdestotrotz sind wir der Überzeugung, dass die Identität nicht ausschließlich mithilfe eines gültigen Nationalpasses nachgewiesen werden kann, sondern auch andere Dokumente und Tatsachen dafür herangezogen werden können und müssen. Betroffene Syrerinnen und Syrer haben bereits sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ erbracht und fühlen sich vom Innenministerium des Saarlandes im Stich gelassen und enttäuscht.

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